Für alle neuen Verträge gelten europaweit neue einheitliche Verbraucherrechte auch in Spanien. Sie sind auf die neue Verbraucherrechte-Richtlinie zurückzuführen, deren Vorgaben inzwischen von den Gesetzgebern der EU-Mitglied-staaten in ihr nationales Recht, wie auch in Spanien, übertragen worden sind. Insbesondere im Onlinehandel, Telefon- und Katalogbestellungen (Zusatzkosten bei Telefonhotlines wie auch Versandkosten) und bei allen Verträgen, die außerhalb der Geschäftsräume eines Händlers abgeschlossen werden, beispielsweise bei Haustürgeschäften, auch Busfahrten wurden zahlreiche Veränderungen zugunsten des Verbrauchers durchgeführt.
Wahrung Ihrer Interessen
Die neue Gesetzgebung bietet Ihnen in zahlreichen Bereichen ein hohes Maß an Sicherheit und die Wahrung Ihrer Interessen: Es gelten verbindliche Sicherheitsnormen für Spielzeug, Elektrogeräte, Elektronik, Kosmetika
Unlautere Geschäftspraktiken
Als Reaktion auf den sprunghaften Anstieg von Finanzdienstleistungen und Online-Geschäften sind die Rechte von Verbrauchern bei der Aufnahme von Darlehen oder Nutzung ähnlicher Dienste gestärkt.
Erfüllen der Vorschriften
Im Falle einer nicht ordnungs-gemäßen Anwendung der Verbraucher-Rechtsvorschriften kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen. Für Beratung und Hilfe und sind daher unsere Berater von UN€LEX die richtige Anlaufstelle…