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Informationspflicht

Ein großer Unterschied zwischen den zwei allgemeinen Vertriebskanälen ist die Erteilung von gesetzlichen Informationspflichten. Die meisten Online-Händler können ein Lied davon singen, wie mühsam die Einhaltung der zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten sein kann. Zwar sind Händler in einem Ladengeschäft nicht völlig frei – dennoch ist der Trend zur Abmahnung schon bei kleineren Fehlern besonders im Online-Handel weit verbreitet.

Deshalb ist es besonders wichtig zu wissen, wann welche Rechte einschlägig sind und welche Informationspflichten wann und wie erteilt werden müssen. Beiden Vertriebskanälen gemein ist, dass Informationen über Gesamtpreise, Zahlungsbedingungen und wesentliche Eigenschaften der Waren bzw. Dienstleitungen gemacht werden müssen.

Hinzu kommen weitere produktspezifische Informationspflichten, die ebenfalls von Produkt zu Produkt, von Vertriebskanal zu Vertriebskanal abweichen können. Da wären Textilkennzeichnung und Angabe der Energieeffizienzklasse zu nennen.