Online- und Offline-Handel
Es gibt nicht immer nur Schwarz oder Weiß, das heißt entweder stationären Einzelhandel oder Online-Handel. Immer mehr Online-Händler gehen neue Wege und verzahnen ihre Online-Shops mit einem stationären Ladengeschäft.
Widerrufsrecht, ja oder nein?
Online-Händler, die neben dem Shop im Netz auch ein eigenes Offline-Geschäft betreiben, haben es besonders schwer, denn sie müssen sich in gleich zwei verschiedenen Rechtsgebieten auskennen: im Fernabsatzrecht und in den Rechten und Pflichten, die für den stationären Handel gelten.
Informationspflicht
Ein großer Unterschied zwischen den zwei allgemeinen Vertriebskanälen ist die Erteilung von gesetzlichen Informationspflichten. Die meisten Online-Händler können ein Lied davon singen, wie mühsam die Einhaltung der zahlreichen gesetzlichen Informationspflichten sein kann.
Rückabwicklung
Meist kommt das Gesetz mit den neuen verzahnten Vertriebswegen nicht mit. Beispielhaft sieht das neue Widerrufsrecht vor, dass der Unternehmer für die Rückzahlung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat.