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Rückabwicklung

Meist kommt das Gesetz mit den neuen verzahnten Vertriebswegen nicht mit. Beispielhaft sieht das neue Widerrufsrecht vor, dass der Unternehmer für die Rückzahlung des Kaufpreises dasselbe Zahlungsmittel verwendet, welches der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat. Hat der Kunde eine Bestellung online aufgegeben und per Paypal bezahlt, ist eine Rückgabe und Auszahlung des Kaufpreises im Ladengeschäft nicht so einfach möglich. Der Verkäufer darf mit dem Kunden bei der Rückgabe zwar die Rückzahlung des Betrages in bar vereinbaren. Besteht der Kunde aber – aus welchen Gründen auch immer – auf einer Rückzahlung über PayPal, muss dies in der Abwicklung (zum Beispiel bei der Kassensoftware) berücksichtigt werden. Zudem geht der Gesetzgeber standardmäßig von einer Rücksendung der Ware bzw. Abholung dieser aus. Eine weitere Ungewissheit, die bei der Gestaltung der Widerrufsbelehrung hinzukommt.

Es müssen die entsprechenden Regelungen der jeweiligen Länder und der EU beachtet und in der täglichen Praxis umgesetzt werden. Ohne juristische Hilfe ist es bei Eintritt einer Streitigkeit sehr schwer, einen Überblick über die verschiedenen Rechte und Pflichten zu behalten. Auch bei der Anwendung der AGB kann es im Alleingang zu Schwierigkeiten kommen.