Online-Händler, die neben dem Shop im Netz auch ein eigenes Offline-Geschäft betreiben, haben es besonders schwer, denn sie müssen sich in gleich zwei verschiedenen Rechtsgebieten auskennen: im Fernabsatzrecht und in den Rechten und Pflichten, die für den stationären Handel gelten. Hier gibt es zwar einige Überschneidungen, doch ebenso auch gravierende Unterschiede. Der erste und wohl wichtigste Unterschied zwischen dem Verkauf über den Online-Handel und einem stationären Ladengeschäft ist ganz klar, dass bestehende gesetzliche – und vielen Online-Händlern leid gewordene – Widerrufsrecht.
Bei Bestellungen über einen virtuellen Shop bzw. per Telefon/Fax/E-Mail steht dem Verbraucher ein Widerrufsrecht zu. Anders als bei einem Kauf in einem Geschäft hat der Kunde bei Online-Bestellungen nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf in Augenschein zu nehmen. Auch vor eventuellen Tippfehlern und anderen technischen Fehlern soll der Kunde geschützt werden. Im Ladengeschäft können sich Kunden nicht auf diesen Schutz berufen. Ein gesetzliches Recht, sich wieder vom Vertrag zu lösen, besteht daher nicht.
Hat der Kunde das Produkt bezahlt und das Geschäft verlassen, gibt es kein „Zurück“ mehr. Zwar bieten einige Geschäfte ein eigenes Umtausch- oder Rückgaberecht an – dies jedoch freiwillig. Soweit ist die rechtliche Einordnung klar.