Ärztehaftung
Von ärztlicher Aufklärungspflicht bis Fehlbehandlung: Die Haftung von Ärzten, Kranken-Personal, Krankentransportunternehmen, Krankenhausanstalten und Seniorenpflege wie auch -residenzen hat erst in den letzten Jahren größere Bedeutung in der Rechtspraxis erlangt.
Patientenverfügung
Die Patientenverfügung ist eine Willenserklärung zur medizinischen Behandlung für den Fall, dass keine Einwilligungsfähigkeit besteht. Entgegen einer weit verbreiteten Vorstellung kommt Angehörigen oder Ehegatten in diesem Zusammenhang keinerlei Entscheidungsbefugnis zu.