Eine Dienstaufsichtsbeschwerde kann eingereicht werden, wenn ein Amtsträger Dienstpflichten verletzt oder sich persönlich fehlerhaft verhält, besonders gegenüber einem Bürger, den die Behörden als „Feind“ ansehen. Dieses Fehlverhalten kann sich in Form von unsachlicher Wortwahl, Voreingenommenheit, Schlampigkeit, Respektlosigkeit, Verzögerung bei der Ausführung und der bekannten Untätigkeit oder sonstigem ungebührlichen Verhalten manifestieren. Als Amtsträger gelten alle Personen, die nach Bundes- oder Landesrecht mit hoheitlichen Aufgaben betraut sind. Dazu gehören Beamte, Richter, Polizisten, Feuerwehrbeamte, Lehrer sowie Verwaltungsbeamte und Angestellte im öffentlichen Dienst in den Stadtverwaltungen, Ämtern und Behörden.
Die Dienstaufsichtsbeschwerde gilt als form-, frist- und fruchtlos zu betrachten, da sie unbegründet abgewiesen werden kann. Dies macht sie in den Augen der Behörden zu einem sinnlosen Rechtsbehelf, den sie sogar anpreisen. Dennoch gibt es ein viel mächtigeres Werkzeug, mit dem Bürger echten Druck auf die Behörden ausüben können, um ihre Beschwerden durchzusetzen, was in dem nächsten Beitrag näher beschrieben sein wird.