Hiermit möchte ich Sie über eine bedeutende Entscheidung des Obersten Gerichtshofs Spanien informieren, die sich mit Benachrichtigungen von Ämtern und Behörden, Bürgermeisterämtern, Strafzettel, etc. im Verwaltungsrecht befasst. Diese spielen eine wesentliche Rolle für Ihre Rechte und Interessen im Umgang mit solchen behördlichen Maßnahmen.
Es wurde festgestellt, dass nur eine formale Benachrichtigung allein nicht ausreicht. Es ist entscheidend, dass Sie tatsächlich Kenntnis vom Inhalt der Benachrichtigung haben. Sie haben das Recht, über behördliche Handlungen informiert zu werden, die Ihre Rechte oder Interessen betreffen. Die meisten Benachrichtigungen erfolgen noch per Post, obwohl die elektronische Zustellung an Bedeutung gewinnt, über die ich im nächsten Artikel informieren werde.
Es wurden Leitlinien entwickelt, um eine einheitliche Rechtsprechung bei Benachrichtigungen zu schaffen, d.h., Anforderungen, die erfüllt sein müssen: beispielsweise, wenn eine Benachrichtigung an einen Dritten an einem anderen Ort als Ihrem Wohnsitz zugestellt wurde, wird vermutet, dass Sie nicht rechtzeitig informiert wurden. Diese Vermutung kann nur dann widerlegt werden, wenn das Amt oder die Behörde nachweisen kann, dass Sie tatsächlich Kenntnis hatten.
Diese Informationen sollen Ihnen helfen, Ihre Rechte in Spanien besser zu verstehen und Ihre Interessen effektiv zu schützen. Die genannte Rechtsprechung ist für viele Bürger, Langzeiturlauber oder ausländische Residenten ebenso relevant, da die meisten Benachrichtigungen in Spanien noch postalisch erfolgen. Wie schon oben im Text erwähnt bei elektronischen Nachrichten (SMS, WhatApp, E-Mail, etc.) gelten etwas geänderte Regeln.
Bei Fragen können Sie sich gerne an uns wenden, um Ihre spezifische Situation zu klären.